Hallo..
die Katze hinterläßt Kratzer auf deinem Auto?
..grübel.... über diese Problematik gibt es bereits Gerichturteile.
Amtsgericht Oberhausen, AZ 34 C 157/93.
Katzen liegen bekanntlich gern auf Autodächern und Motorhauben. Bei etwaigen Kratzern im Lack muß der Katzenhalter dennoch nicht haften. In einer Expertise stellten Kfz-Lack-Gutachter fest, daß Katzenkrallen nicht von einer Konsistenz sind, die eine Autooberfläche beschädigen könne. Ein verklagter Katzenbesitzer wurde daraufhin freigesprochen.
Amtsgericht Celle, Az.: 16 c 187 / 97
Der Eigentümer eines Porsches verklagte seinen Nachbarn, Halter einer Katze, auf Schadensersatz, weil diese Katze auf seinem Fahrzeug herum gelaufen sei und dabei Verkratzungen auf dem Lack versucht habe. Seine Klage auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 3.939,47 Mark wurde abgewiesen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige hielt es nämlich für unwahrscheinlich, dass eine Katze solche Lackschäden verursachen könne. Er führt dazu aus, es sei unplausibel, dass sich die Tiere mit ausgefahrenen Krallen über glatte Oberflächen bewege, da zwischen den weichen Ballen und der glatten Lackierung eine Haftung erfolgen kann, aufgrund ausgefahrener Krallen diese Haftung aber verloren ginge. Lediglich leichte Lackverschrammungen seien daher durch eine Katze möglich. Diese Lackverschrammungen rührten aus anhaftenden Sandkörnern zwischen Ballen und Pfotenbehaarung her.
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Hat einer der Netz-Katzen Besucher bereits Erfahrung mit der Thematik und verfügt über weitere Urteile die zur Verfügung gestellt werden?
Gruß
Volker (admin)