Mein Kater braucht eine Freundin, aber...

Diskutiere Mein Kater braucht eine Freundin, aber... im Mehrkatzenhaushalt Forum im Bereich Katzen allgemein; :roll: Hallo ihr Katzenfreunde, hab ein Problem und bräuchte einen rechtlichen Rat. Ich habe einen jetzt neun Monate alten Kater, Momo. Er ist...

Elfchen

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:roll: Hallo ihr Katzenfreunde,

hab ein Problem und bräuchte einen rechtlichen Rat.
Ich habe einen jetzt neun Monate alten Kater, Momo. Er ist total verspielt und ich habe das Gefühl ich kann ihm nicht so viel Zeit geben, wie er braucht, zum spielen und toben.
Deshalb
möchte ich ihm total gerne eine Freundin holen. Ich weiß auch, dass er andere Katzen total klasse findet, da ich ihn schon mal mitgenommen habe zu einer anderen Katze.
Mein Problem ist folgendes:
Ich bin vor einem halben Jahr erst umgezogen. Die Vermieterin war damals nicht so happy, von wegen Kater und so...
Jetzt steht im Mietvertrag, dass eine Katze erlaubt ist und dass das Halten von Haustieren einer Genehmigung der Vermieterin bedarf.
Sie mag unseren Kater auch und meinte letztens, dass man den ja gar nicht hört und sich noch niemand beschwert hat...
Trotzdem hab ich das Gefühl, dass sie nicht so begeistert ist, wenn ich jetzt komme und wegen einer zweiten Katze frage.
Ich überlege nur, ob ich, wenn ich eine habe, nicht auch das Recht auf eine zweite habe?

Kennt sich da jemand von euch aus?

Viele Grüße
Elfchen
 
16.05.2003
#1

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Gast

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AmberHeart

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mhhhhhhhhhh...DAS wird schwierig....also zunächst mal...ist die Wohnung von der Größe her so, das die Vermieterin das nicht als Gegenargument verwenden kann????

Ääääääähmmmmm...das was ich jetzt schreibe hat keiner gelesen gelle :D 8O
Wir haben unseren Vermieter damals bei Othello mit einer kleinen Notlüge dazu bekommen uns Othello zu lassen:
Die da war:
Wir haben Othello für vier Wochen in Pflege, weil seine Besitzerin im KH ist.
ääähmmmmmmm...alles wegkucken:
Nach 3 Wochen haben wir Ihm dann verklickert, bei der Besitzerin sei nun im KH eine schwere Katzenhaarallergie festgestellt worden...und ähm ja...nun wäre der Kleine schon drei Wochen bei uns...und nun ja..Romeo habe sich so an ihn gewöhnt, und wir brächten es nicht übers Herz A) die beiden zu trennen...und B) den Kleinen ins Tierheim zu geben...und ob es nicht...gaaaaaaaaaaaaaaaaaannnnnnnzzzzzzz ausnahmsweise möglich wäre ....das wird das arme kleine Ding( das arme kleine Tier dabei schützend ihm Arm haltend :lol: ) doch bei uns zu lassen....
Vermieter.... :? :? :? 8O 8O 8O :roll: :roll: :D
Ok na gut....aber nicht das sie mir noch nen Pflegefall aufnehmen...

*räusper*...na ja.....so haben wir mit einer klitzeminikleinennotlüge :oops: :oops: :oops: Othello behalten dürfen.
:oops: :oops: :oops:
Den trick hat aber hier keiner von mir gelle :oops: :oops: :oops: :lol: :wink:

Ob sie dir rechtlich eine zweite Katze verweigern kann........ :?: :?: ...
sicherlich kann ein Hausbesitzer die Anzahl der geduldeten Tiere einschränken...damit es nicht ausufert....wie das aber bei einer Zweitkatze aussieht...*grübel*
 

Elfchen

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Grins

Grins* alsoooo soll ich jetzt ganz ehrlich sein?

Sowas ähnliches hatte ich auch schon überlegt ;o)
:roll: :wink: :oops:
Ich muss jetzt echt lachen irgendwie!
Also so bist du zu deiner zweiten Katze gekommen hihi

Ich muss echt was machen, Momo ist immer so schrecklich traurig, wenn ich gehe.
Wir haben eine 70 qm Wohnung, also drei Zimmer und einen Balkon. Der leider noch ungesichert ist.

*grüüüüüübel* wie mache ich das bloß

elfchen * die gerade eigentlich Referat schreiben sollte und sooooooooo wenig Lust hat*
 

AmberHeart

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mhhhhh.........und wenn du ganz offen mit deiner Vermieterin redest und ihr Plausibel machst, das Momo leidet weil er Einsam ist???? Ich schätze, wenn sie ne Nette ist( scheint sie ja zu sein wenn sie dir Momo erlaubt hat) wird sie sicherlich ihr OK geben 70m² ist ausreichend...locker....du kannst es ja folgendermaßen mit ihr besprechen....sie erlaubt dir auf Probe ne Zweite....aber wenn sich die Nachbarn beschweren( innerhalb von sagen wir mal 4 wochen) muss sie wieder abgeschafft werden...dazu bedarf es aber der Zusicherung der Vorbesitzer sie Notfalls wieder zurück zu nehmen.....ich weiß keine wirklich prickelnde Lösung...aber wenn du Skrupel hast( ja ich weiß ich hatte sie nicht*rotwerd* :oops: :oops: ) deine vermieterin anzuschwindeln..ist das glaube ich die bessere Lösung....per Rechtsgrundlage ne Zweite duch zu boxen...wäre auch keine elegante Lösung, denn deiner Vermieterin würde es sicherlich gegen den Strich gehen..per Gesetz zu etwas gezwungen zu werden was sie nicht möchte....
Versuchs bei ner netten Tasse Kaffee und nem ehrlichen Gespräch...ist manchmal schwer aber die bessere Lösung.
 

Lilly

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Hallo Elfchen,

wahrscheinlich ist es am besten, offen und ehrlich mit der Vermieterin zu sprechen und ihr deutlich zu erklären, daß sich eine Katze alleine nicht so wohl fühlt. Denn spätestens, wenn Du mal im Urlaub oder einfach mal abwesend bist, brauchst Du ja einen Catsitter. Und wenn das dann ein Nachbar sein sollte, fliegt alles auf...

Liebe Grüße,
Iris

Und ein Strauß Blumen kann Wunder bewirken 8)
 

Schmirk

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Hallo Elfchen,

also rechtlich sieht es meines Wissens so aus, dass du dir eigentlich noch eine 2te Katze anschaffen darfst, da das Halten von 2 Katzen in einem üblichen Rahmen liegt.
Wenn der Vermieter dir bereits eine Katze erlaubt hat, die Wohnungsgöße und die Nachbarn mitspielen, gibt es keinen Grund dir eine Zweitkatze zu verbieten. Im Prinzip kannst du dir also eine 2te Katze anschaffen ohne das du dir Sorgen machen musst, dass dir fristlos gekündigt wird.

ABER: Netter ist es natürlich, wenn du deine Vermieterin vorher fragst. Würde ich immer empfehlen und wenn sie nein sagt (was ich nicht glaube), dann kannst du dich immer noch fachmännisch beraten lassen und ggf. dagegen angehen.

Lieben Gruß: Silke
 

Inga

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ich meine mal gelesen zu haben, dass katzen zu kleintieren zählen und es unzulässig ist diese als haustiere zu verbieten (genau wie kaninchen etc.) will mich da aber auch nicht festlegen :oops:
 

Alberta

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Das Merkblatt Nr. 33: Tierhaltung in der Mietwohnung

Bevor man mit Hund oder Katze in eine Wohnung einzieht oder sich nachträglich ein Tier zulegt, sollte man sich unbedingt vergewissern, ob der Mietvertrag es zulässt und ob der Vermieter gefragt werden muss.

Wenn im Mietvertrag nichts über die Tierhaltung steht (selten!), so heißt das im Prinzip, dass sie erlaubt ist. Das Landgericht Hamburg hält allerdings die Hundehaltung in innerstädtischen Mehrfamilienhäusern für genehmigungsbedürftig. (Das gilt natürlich erst recht für gefährliche Tiere wie Giftschlangen und "Kampfhunde".) Äußert sich der Mietvertrag zur Tierhaltung, so muss man genau hinsehen, was er vorschreibt.

Vorweg noch eins: Nicht alles, was gedruckt - oder auch maschinen- und sogar handschriftlich - im Vertrag steht, ist rechtswirksam. Das zeigt sich schon an der

Variante 1: Jegliche Tierhaltung ist verboten: Eine solche Klausel betrifft - unzulässigerweise - sogar Kleintiere (Meerschweinchen, Wellensittiche) und ist deshalb unwirksam. Deshalb sind Sie, ohne zu fragen, zur Tierhaltung berechtigt - außer zur Hundehaltung, siehe oben. Allerdings muss der Vermieter einverstanden sein, wenn Ihr Interesse an der Hundehaltung sein Interesse an einem "hundefreien Haus" überwiegt.

Variante 2: Die Haltung größerer Haustiere wie Hunde oder Katzen ist untersagt: Die Klausel
ist wirksam, "Waldi" darf also nicht angeschafft werden (es sei denn, der Vermieter erlaubt es doch. Das sollten Sie sich aber unbedingt schriftlich geben lassen!).

Variante 3: Die Haltung größerer Haustiere ist vom Einverständnis des Vermieters abhängig (so z.B. im "Hamburger Mietvertrag für Wohnraum"). Auch dies gilt; der Vermieter muss also gefragt werden, und es ist in sein Ermessen gestellt, ob er einverstanden ist (Wenn ja, bitte schriftlich geben lassen!).

Nun gibt es aber, wie so oft im Leben und in der Juristerei, immer mal Sonderfälle und Ausnahmen. So kann es sein, dass der Vermieter trotz anderslautender Klausel mit der Hunde- oder Katzenhaltung einverstanden sein muss.
Beispiele:

Die Haltung eines Blindenhundes muss genehmigt werden.

Die Verweigerung der Erlaubnis kann treuwidrig sein, wenn schon mehrere andere Tiere im Haus / in der Wohnanlage mit Wissen des Vermieters gehalten werden. Aber Vorsicht: es genügt nicht, dass nur der Hausmeister Kenntnis von den Tieren hat. Und: sind nur sehr wenige (1 bis 2) Tiere vorhanden, kann der Vermieter sagen: "Mehr dulde ich nicht".

Ein Verbot scheidet auch aus, wenn Sie selbst seit Jahren mit Wissen des Vermieters Hund oder Katze halten.

Tierhaltung auf einem Einfamilienhaus-Grundstück ist erlaubt.

Umgekehrt kann eine (auch stillschweigend erteilte) Erlaubnis widerrufen werden, wenn ein Tier nachweislich stört bzw. Mitbewohner belästigt oder gar bedroht.

Eine Erlaubnis zur Haltung eines bestimmten Tiers bis zu seinem Ableben ist zulässig. Danach darf kein neues Tier ohne Zustimmung des Vermieters angeschafft werden.

Ein Tierhaltungsverbot besagt nicht, dass Ihre Besucher ihren "Fiffi" draußen lassen müssen. Auch wenn Sie für einige Tage ein Tier in Pflege nehmen, liegt keine unzulässige Tierhaltung vor.

Wie man sieht, gibt es eine Vielzahl von juristischen Feinheiten, die zu beachten sind. Deshalb sollten Sie, wenn der Vermieter sich mit Tierhaltung nicht ohne weiteres einverstanden erklärt, unbedingt den Rat des Mieterverein zu Hamburg einholen, bevor Sie sich ein Tier zulegen
 

Elfchen

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hallo ihr,

danke für eure antworten...
hab zwar echt angst vor einem nein, aber ich werde heute mal zu ihr gehen!
ihr müsst mir also daumendrücken :wink:

wünsche euch einen schönen tag
elfchen
 
Thema:

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