pico64
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Antwort von mir.
So und das
habe ich denen geschrieben(Namen geändert):
Sehr geehrte Frau Dr. XyZ,
wozu stellt er denn dann die Falle auf?
Zum Jagen und darunter verstehe ich die Jagd mit Fanggeräten. In dem Gesetz §24 Abs. 2 NJagdG. steht nichts über jagdbares und nicht jagdbares Wild.
Ich sehe es so wie mit dem Angelschein, ich darf auch nicht ohne Angelschein Angeln, selbst wenn der Bach oder Fluß durch mein Grundstück fließen würde, die Ausrede mit dem Wurm baden hilft mir da auch nicht weiter.
Wenn ich eine Falle aufstelle ist es um damit zu jagen, ob Wild oder Haustier ist in meinen Augen egal .Er stellt die Falle doch nicht auf, um seinen Garten zu verzieren, oder?
Es ist und bleibt Jagd mit dem Gerät und vor dem 01.01.2003 durfte er es und er darf es jetzt nicht mehr. Zitat:
auch die Hausbesitzer, die auf ihrem Grund und Boden bislang nach Belieben Fallenjagd ausüben durften - in die Pflicht genommen werden diesen Kurs zu absolvieren, bevor sie Fallen aufstellen dürfen.
Bislang nach BELIEBEN durfte er es, ab dem 01.01.2003 eben nicht mehr. Es geht nur um das AUFSTELLEN der Falle in dem Gesetz und wenn er diesen Lehrgang nicht hat, hat er dagegen verstoßen !
Mit freundlichem Gruß (Pico)
So und das
Sehr geehrte Frau Dr. XyZ,
wozu stellt er denn dann die Falle auf?
Zum Jagen und darunter verstehe ich die Jagd mit Fanggeräten. In dem Gesetz §24 Abs. 2 NJagdG. steht nichts über jagdbares und nicht jagdbares Wild.
Ich sehe es so wie mit dem Angelschein, ich darf auch nicht ohne Angelschein Angeln, selbst wenn der Bach oder Fluß durch mein Grundstück fließen würde, die Ausrede mit dem Wurm baden hilft mir da auch nicht weiter.
Wenn ich eine Falle aufstelle ist es um damit zu jagen, ob Wild oder Haustier ist in meinen Augen egal .Er stellt die Falle doch nicht auf, um seinen Garten zu verzieren, oder?
Es ist und bleibt Jagd mit dem Gerät und vor dem 01.01.2003 durfte er es und er darf es jetzt nicht mehr. Zitat:
auch die Hausbesitzer, die auf ihrem Grund und Boden bislang nach Belieben Fallenjagd ausüben durften - in die Pflicht genommen werden diesen Kurs zu absolvieren, bevor sie Fallen aufstellen dürfen.
Bislang nach BELIEBEN durfte er es, ab dem 01.01.2003 eben nicht mehr. Es geht nur um das AUFSTELLEN der Falle in dem Gesetz und wenn er diesen Lehrgang nicht hat, hat er dagegen verstoßen !
Mit freundlichem Gruß (Pico)