catmue
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Mein Katerchen stört das so gar nicht - er springt einfach vom Balkon in den Garten oder aufs Garagendach
Jetzt beklagt sich mein Vermieter, der unter mir wohnt, darüber, das mein Katerchen in seinen Garten springt und sogar - oh Schreck - seine Wohnung betreten hat. Ausserdem beschwert sich die Nachbarin, das mein Macho Revierkämpfe mit ihrem Kater austrägt. Ich wurde also aufgefordert, meinen Kater in der Wohnung zu lassen.
Das würde aber bedeuten, dass ich Balkontür und Fenster im anliegenden Zimmer immer geschlossen halten und meinen Kater leiden sehen muss. Ich habe gelesen, das Gartenbesitzer mit Besuch von Tieren rechnen müssen, aber wie sieht es aus, wenn der Gartenbesitzer der Vermieter ist?? Gibt es da Urteile?? Ich könnte nix finden.... Vielen lieben Dank Cathrin

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