Sodomie ist nichst Neues, neu ist höchstens, daß solche Nachrichten viel schneller durch die Medien kommen.
Es ist eine abscheuliche Perversion, die nicht zwingend ein Strafrechtsbestand ist, leider.
Sexuelle Kontakte zwischen Tieren und Menschen waren in Deutschland durch
§ 175b StGB verboten.
Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. (§ 175b in der Fassung vom 28. Juni 1935). Die Strafbarkeit wurde 1969 durch die
Große Strafrechtsreform aufgehoben. Gewisse Grenzen setzen hier weiterhin die
Tierschutzgesetze und, falls es sich um fremde Tiere handelt, Gesetze gegen
Hausfriedensbruch (
§123) und
Sachbeschädigung (
§303).
Die Verbreitung
pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben sowie alles, was die Verbreitung zum Ziel hat (z.B. das zigfache Vervielfältigen), ist weiterhin strafbar nach
§184a StGB. Rein der Besitz hingegen ist erlaubt.
(aus Wikipedia)
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