Kann Katzenhaltung in Eigentumswohnung untersagt werden???

Diskutiere Kann Katzenhaltung in Eigentumswohnung untersagt werden??? im Kratzbaum Forum im Bereich Katzengerechte Wohnung; HUHU! Hab da mal ne Frage, mein Freund und ich haben uns eine Wohnung gekauft und zwar von einem Herren, der noch Besitzer von mehren anderen...

Lilli

Gast
HUHU!
Hab da mal ne Frage, mein Freund und ich haben uns eine Wohnung gekauft und zwar von einem Herren, der noch Besitzer von mehren anderen Wohnungen im Haus ist und zum damaligen Zeitpunkt auch
noch Hausverwalter war. Wir haben ihn gefragt, ob Katzenhaltung ein Problem sei. Er sagte, dass die Hausgemeinschaft zwar Hunde und Katzen per Beschluß untersagt hat, aber hier keiner ein Problem mit reinen Wohnungskatzen hat. Jetzt hat er die Hausverwaltung allerdings an so ne Firma abgeben und unsere 2 Süßen sind jetzt auch schon ca. 3 Monate bei uns. Unter uns sind jetzt neue Nachbarn(auch eigentümer) eingezogen, und haben uns mit unseren Katzis auf dem Weg zum Tierarzt gesehen.
Könnte mir gut vorstellen, dass die sich jetzt beschweren (beschweren sich über alles ;o) )...
Was könnte dann passieren?
Wäre suuuper dankbar wenn da wer was genaues weiß!!!
 
18.02.2004
#1

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Gast

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Polgara

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Hallo Lilli!

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass man Euch in Eurer eigenen Wohnung irgendetwas untersagen kann. Das wär ja noch schöner.

Eine Hausordnung ist, soviel ich weiss, nicht mal rechtsbindend. Also selbst wenn da steht, dass Du nach 21 Uhr nicht mehr baden sollste wegen Ruhestörung dann kannst Du das trotzdem machen, ohne dass jemand was tun kann, erst recht, wenn die Wohnung Dir gehört.

LG Sandra
 

Niki

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16.06.2003
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Huhu,

wir haben auch eine Eigentumswohnung gekauft & auch eine Katze ohne irgendwen zu fragen.

Meiner Meinung nach sind das deine 4 Wände was du darin tust geht niemanden etwas an.

Anders sieht es aus wenn du etwas tust was auch auf die anderen Eigentümer oder auch Mieter einfluss hat, dann muss so etwas besprochen werden.

Aber ich bin mir auch nicht so sicher :oops:.
 

livi

Gast
hallo,

normalerweise könnte NUR ein einstimmiger beschluß aller mitbewohner hier probleme machen......
.....aber wenn wenigstens ein mitbewohner auch ein haustier hat, wird sicher nichts einstimmig sein! :D
(am besten mal mit den lieben nachbarn sprechen, dann habt ihr die auf eurer seite!)
ich kann mir aber nicht vorstellen, daß jemand etwas gegen reine wohnungskatzen haben könnte (solang keine mieze rollt :wink: )

lg livi
 

Lilli

Gast
Alle früh und fix hier unterwegs :D
Genau dass denke ich eigentlich auch !
-> Methe, genau dass íst glaub ich dass Problem, dass irgendwann mal so ein einstimmiger Beschluß gefasst worden ist. Aber bevor wir hier eingezogen sind, aber ich dachte nicht dass der auch für wohnungskatzen gilt, da die mit der Hausgemeinschaft ja nix am hut haben...
jetzt hab ich nur einfach ein bisschen schiss, weil die so streitlustig sind...
Könnten wir dann vielleicht ne erneute abstimmung mit uns beanttragen?
(manchmal wünschte ich, ich hätte jura weiterstudiert, nen anwalt bracht man öfter mal)
 

livi

Gast
lilly,

google dich mal durch unter den suchbegriffen "recht" und "katze", vielleicht ist auch was auf der zooplus-page im maganzin *wennichmichrechterinnernkann*
wie lange habt ihr die katzen denn schon?

lg livi
 

Lilli

Gast
Das mach ich jetzt auch erstmal... :idea: Werde mich so schlau lesen, dass mir keiner was kann!!!
 

bobby

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WE

Hallo Lilly,
bei Eigentumswohnungen gibt die sogenannte Teilungserklärung.Darin ist alles vermerkt.Die Teilungserklärung ist immer Rechtsverbindlich und Bestandteil des notariellen Kaufvertrages. Wenn in der TE Tierhaltung verboten ist, kann dies nur durch einverständniss aller Eigentümer geändert werden.Ich glaube das muß sogar noch notariell bestätigt werden.
Genaue Auskunft kann dir auf jeden Fall dein RA geben.
Grüße
Suse
 
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