Katzenfan
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Etwa 400.000 Katzen und 60.000 Hunde werden jährlich von Jägern erschossen oder in Fallen gefangen und anschließend getötet. Genaue Zahlen zum Haustierabschuss gibt es nicht. Lediglich in Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen werden hierzu Statistiken geführt.
Über die Exaktheit dieser Zahlen lässt sich allerdings streiten. Ermahnt doch
schon die Jagdliteratur den Jägersmann, tote Katzen unmittelbar zu vergraben oder anderweitig unauffällig verschwinden zu lassen. Hunde und Katzen galten schon bei Reichsjägermeister Göring als "Raubzeug", das bekämpft und ausgemerzt werden muss. Diese "Einstellung" hat sich leider bis heute in den Köpfen der Jäger festgesetzt und findet noch immer in den Jagdgesetzen ihren Niederschlag.
So dürfen im Jagdbezirk angetroffene "wildernde" Hunde und Katzen von den Jagdausübungsberechtigten totgeschossen werden. Ein Hund gilt als "wildernd", wenn er sich dem direkten Einwirkungsbereich seines Besitzers entzogen hat. Wo dieser Bereich anfängt und endet, konnte bis heute kein Gericht abschließend klären. Katzen dürfen von Jägern abgeschossen werden, wenn sie sich in einer Entfernung von mehr als 200 bis 500 Metern (abhängig vom jeweiligen Bundesland und der Jahreszeit) von der nächsten Ansiedlung befinden.
Quelle:
DAS RECHT DER TIERE
3 September 2006
BUND GEGEN MISSBRAUCH DER TIERE E.V.
Über die Exaktheit dieser Zahlen lässt sich allerdings streiten. Ermahnt doch
So dürfen im Jagdbezirk angetroffene "wildernde" Hunde und Katzen von den Jagdausübungsberechtigten totgeschossen werden. Ein Hund gilt als "wildernd", wenn er sich dem direkten Einwirkungsbereich seines Besitzers entzogen hat. Wo dieser Bereich anfängt und endet, konnte bis heute kein Gericht abschließend klären. Katzen dürfen von Jägern abgeschossen werden, wenn sie sich in einer Entfernung von mehr als 200 bis 500 Metern (abhängig vom jeweiligen Bundesland und der Jahreszeit) von der nächsten Ansiedlung befinden.
Quelle:
DAS RECHT DER TIERE
3 September 2006
BUND GEGEN MISSBRAUCH DER TIERE E.V.
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