also das Tierschutzgesetz sagt dazu folgendes
§ 4
(1) 1Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.
2Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.
3Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) 1Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. 2Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. 3Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
(2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a.
(3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.
http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__4.html
das Strafmaß
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.einem Wirbeltiera)aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__17.html
Meine Schlussfolgerung:
Katzen und Hunde sind Haustiere, ich kenne keine Rechtsvorschrift, die das Töten von Haustieren erlaubt.
Jagdgesetze sehen zwar immer noch vor, dass streunende Haustiere unter bestimmten Umständen geschossen werden können, aber auch da ist Gift nicht erlaubt.
Mit Giftködern dürfen nur Schädlinge, die das Gesetz als solche einstuft, unter nicht vermeidbaren Schmerzen getötet werden.
Katzen und Hunde überhaupt nicht getötet werden, außer es gibt einen "vernünftigen" Grund...unter dem ich mir höchstens akute Gefahr fürs eigene oder das Leben einer anderen Person vorstellen kann.
Wie du bereits gesagt hast, Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Freien (auf eigenem Grundstück!) sind erlaubt, aber die Köder dürfen Haustiere nicht gefährden. Seh ich Schädlinge auf Gemeindegebiet, so muss ich es melden und die Gemeinde/Stadt muss sich kümmern.
