Hallo Willibert,
bist Du Mitglied einem Verein?, denn nur dann kannst Du überhaupt einen Stammbaum beantragen. Die meisten Vereine machen aber eine Vollgeschwisterverpaarung genehmigungspflichtig, und erteilen diese nur bei sehr jungen Rassen, deren Genpool noch nicht groß genug ist.
Natürlich bergen Vollgeschwisterverpaarungen ein erhebliches Risiko, wenn in der Linie ernste Krankheiten aufgetreten sind (kannst Du dazu den Züchter Deiner Tiere befragen?), ich würde aber von einer Kastration während der Trächtigkeit abraten, wenn keine gesundheitlichen Bedenken für den Nachwuchs dagegen sprechen. In der 5. Woche fühlt die Katze bereits, das sie Mutter wird, d.h. sie ist hormonell und instinktiv darauf umgestellt. Sie wird nicht verstehen, daß sie dann keine Kitten hat, und jammernd nach ihnen suchen, bis der Hormonhaushalt sich wieder geregelt hat. Es ist eine ethische Entscheidung, und natürlich gilt die Hauptverantwortung dem gesundem Nachwuchs, wenn dort aber keine Gefahr zu vermuten ist, lasse die Kitten kommen. Achte aber dann unbedingt darauf, daß diese Babys nur gegen Kastrationsnachweis abgegeben werden.
Viele Grüße
Russian