Oskar
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Als Besitzer einer vermissten Katze und dadurch auch einen Fundkater, habe ich mich zwangsläufig mit dem Fundtierrecht beschäftigt.
Eine ganz wichtige Sache finde ich. Jedem von uns kann es passieren dass die Katze nicht mehr heimkehrt oder entläuft, oder auch das euch eine Katze zuläuft.
Ich hätte
früher auch nicht gewußt wie ich mich richtig verhalten soll und müßte, nur mal von der rein rechtlichen Seite betrachtet (kopiere den Text von mir aus einem anderen Thread hier rein:
BGB § 965 Anzeigepflicht des Finders einer verlorenen Sache
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
noch wichtig:
BGB § 973 Eigentumserwerb des Finders; Frist
(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, daß vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerbe des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechtes bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerbe des Eigentums nicht entgegen.
Hierzu informiert die Katzenhilfe Westerwald noch:
"Wer eine aufgefundene Katze an sich nimmt und den Fund nicht öffentlich anzeigt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar, welche mit bis zu 25.000 Euro Strafe und drei Jahre Freiheitsentzug geahndet wird."
Auf eine Rückfrage meinerseits an die KHWW wie das rechtlich bezüglich eines Fundtieres welches man dem örtlichen Tierschutzverein übergibt aussieht, wurde mir mitgeteilt das nicht alle Tierschutzvereine die ihnen übergebenen Fundtiere an die örtliche Behörde melden. Als Finder könnte man unter ungünstigen Umständen ziemlich dumm dastehen, deshalb wird geraten nachzufragen und ggf. zusätzlich eine Fundanzeige beim örtlichen Fundbüro zu machen - um als Finder auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.
Interessant dazu auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Fundbüro
Eine ganz wichtige Sache finde ich. Jedem von uns kann es passieren dass die Katze nicht mehr heimkehrt oder entläuft, oder auch das euch eine Katze zuläuft.
Ich hätte
BGB § 965 Anzeigepflicht des Finders einer verlorenen Sache
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
noch wichtig:
BGB § 973 Eigentumserwerb des Finders; Frist
(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, daß vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerbe des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechtes bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerbe des Eigentums nicht entgegen.
Hierzu informiert die Katzenhilfe Westerwald noch:
"Wer eine aufgefundene Katze an sich nimmt und den Fund nicht öffentlich anzeigt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar, welche mit bis zu 25.000 Euro Strafe und drei Jahre Freiheitsentzug geahndet wird."
Auf eine Rückfrage meinerseits an die KHWW wie das rechtlich bezüglich eines Fundtieres welches man dem örtlichen Tierschutzverein übergibt aussieht, wurde mir mitgeteilt das nicht alle Tierschutzvereine die ihnen übergebenen Fundtiere an die örtliche Behörde melden. Als Finder könnte man unter ungünstigen Umständen ziemlich dumm dastehen, deshalb wird geraten nachzufragen und ggf. zusätzlich eine Fundanzeige beim örtlichen Fundbüro zu machen - um als Finder auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.
Interessant dazu auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Fundbüro