Fundkatzen - Recht

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Oskar

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Als Besitzer einer vermissten Katze und dadurch auch einen Fundkater, habe ich mich zwangsläufig mit dem Fundtierrecht beschäftigt.

Eine ganz wichtige Sache finde ich. Jedem von uns kann es passieren dass die Katze nicht mehr heimkehrt oder entläuft, oder auch das euch eine Katze zuläuft.

Ich hätte
früher auch nicht gewußt wie ich mich richtig verhalten soll und müßte, nur mal von der rein rechtlichen Seite betrachtet (kopiere den Text von mir aus einem anderen Thread hier rein:

BGB § 965 Anzeigepflicht des Finders einer verlorenen Sache

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

noch wichtig:

BGB § 973 Eigentumserwerb des Finders; Frist

(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, daß vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerbe des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechtes bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerbe des Eigentums nicht entgegen.


Hierzu informiert die Katzenhilfe Westerwald noch:

"Wer eine aufgefundene Katze an sich nimmt und den Fund nicht öffentlich anzeigt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar, welche mit bis zu 25.000 Euro Strafe und drei Jahre Freiheitsentzug geahndet wird."

Auf eine Rückfrage meinerseits an die KHWW wie das rechtlich bezüglich eines Fundtieres welches man dem örtlichen Tierschutzverein übergibt aussieht, wurde mir mitgeteilt das nicht alle Tierschutzvereine die ihnen übergebenen Fundtiere an die örtliche Behörde melden. Als Finder könnte man unter ungünstigen Umständen ziemlich dumm dastehen, deshalb wird geraten nachzufragen und ggf. zusätzlich eine Fundanzeige beim örtlichen Fundbüro zu machen - um als Finder auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.

Interessant dazu auch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht

http://de.wikipedia.org/wiki/Fundbüro
 
18.12.2008
#1

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Gast

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Lena06

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Vielen Dank für den Beitrag, den pinne ich doch gleich mal oben an. Sehr wichtig!

Lieben Gruss
Silke
(Moderatorenteam)
 

Blume Anna

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Super Bea,... das hat hier wirklich gefehlt:-)
 

Oskar

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Es kam die Frage zum "Wert" einer Fundsache Katze auf (http://katzen-links.de/katzenforum2/showthread.php?t=126339&page=5).

Das hat mich nun auch interessiert und ich habe mal bei der KHWW nachgefragt, die nun wirklich viel mit Fundtieren zu tun haben.

Zitat aus der Mailantwort:

"...
mir ist kein Urteil zum Wert bekannt.

Die normale Bauernhofkatze übersteigt auf alle Fälle den Wert und wird als Fundsache gewertet!

Aus der Praxis kenne ich Bewertungen von max. 300 Euro für ein kastriertes, geimpftest, gekennzeichnetes Tier.

Es werden immer Fallentscheidungen der einzelnen Richter bleiben, aber definitiv fallen Sie nicht unter den Wert von Fundsachen, dass besagen auch die Tierschutzberichte."


 
Ziggie

Ziggie

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Der Wert einer Sache ist nicht abstrakt festzulegen, sondern der Wert (in Geld) ist schlicht der, den jemand für die Sache zu bezahlen bereit ist.

Wie immer gilt Angebot und Nachfrage. Will man den geforderten Preis des Angebots nicht bezahlen, muss man eben auf den Kauf verzichten oder sich umsehen, ob es nicht irgendwo anders die Sache billiger gibt.

Eine FWW-Katze kann ja durchaus mit 300 € "bewertet" sein. So ein Angebot hängt aber in der Luft, weil es ganz leicht möglich ist, jemanden zu finden, der eine ebensolche Sache schlicht verschenkt.

Ob die Erstattung der Kosten für Tierarzt, Pflege, Tierpass oder Transport in die Kosten für die FWW-Katze einzurechnen sind oder aber als gesondertes Geschäft gelten kann, ist sicher eine juristisch spannende Frage.

Da es hier aber um Fundunterschlagung und um die Bagatellgrenze von 10 € geht kann sich der, der eine gefundene FWW-Katze unterschlägt, immer mit der Bagatellgrenze herausreden, denn typischerweise wird nicht die Katze an sich als solche bezahlt, sondern eben nur einige Kosten, die der Vorbesitzer für die Katze aufgewendet hat. Futterkosten werden normalerweise vom Vorbesitzer nicht verlangt, denn er hatte ja auch die Nutzung der Sache (in diesem Fall eben die Katze).

Ich will damit nur sagen, dass diese Bagatellgrenz-Argumentation realistisch als Entlastungsgrund vom Verberger der gefundenen Katze angeführt werden kann. Nun wäre ein Jurist nützlich, der einmal etwas über die tatsächliche Rechtsprechung in solchen Fällen berichtet.
 

Oskar

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@ ziggie

Möchtest du wegen einer Fundkatze unter ungünstigen Umständen zu einem Anwalt rennen müssen?:wink: Dann doch lieber den sicheren Weg Fundbüro.

Als Beispiel, wie ich überhaupt auf diesen Gedanken gekommen bin, unser Fundkater:

"Gefunden" bei der eigenen Suche im Feld. Augenscheinlich ausgehungert und da wir schon Tage nach Hinweis das dort evtl. unsere Katze rumlaufen könnte, haben wir ihn eingefangen und mitgenommen.
Wir wollten ihn gleich beim TA auf Chip überprüfen lassen, keinen offenen TA gefunden und so ging die Fahrt zum TH ( erstmal mit nach Hause hätten wir ihn nicht nehmen können - dort einfach lassen wollten wir aber auch nicht).

Im TH wurde keine Kennzeichnung festgestellt. Später konnte ich noch Fotos organisieren um ihn bei den Suchdiensten reinzusetzen - das TH hat keine Fundtiere auf der HP.

Erst im nachhinein, ich weiß ehrlich gesagt garnicht mehr was der Auslöser war, wurde mir klar das ein evtl. Besitzer mir Diebstahl hätte unterstellen können - ich hatte keine Fundanzeige bei örtlichen Fundbüro gemacht, weil ich das garnicht wusste.
 

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Tierheim - sehr schnelles Vermitteln von Fundtieren

Hallo Oskar, das ist eine sehr wichtige Information, vielen Dank.

Wie ist dies allerdings damit zu vereinbaren, dass manche Tierheime (z.B. Tierheim Hamburg) schon nach 5 Tagen damit beginnen dürfen, ein Tier weiterzuvermitteln?
 

Oskar

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Hallo Oskar, das ist eine sehr wichtige Information, vielen Dank.

Wie ist dies allerdings damit zu vereinbaren, dass manche Tierheime (z.B. Tierheim Hamburg) schon nach 5 Tagen damit beginnen dürfen, ein Tier weiterzuvermitteln?
Welche Gesetzesvorschriften es da genau für Tierschutzvereine gibt kann ich dir nicht sagen.Allerdings ist es so, dass in den entsprechenden Übergabe-, Überlassungverträgen ( da gibt es die unterschiedlichsten Bezeichnungen) eigentlich immer einen § gibt der hier eingreift. Wenn sich der eigentliche Eigentümer des Tieres innerhalb dieser 6 Monate meldet und Anspruch auf das Tier erhebt musst du es zurückgeben. Erst danach geht das Tier in dein Eigentum über ( oder aber niemals, weil der entsprechenden TSV sich ein lebenslanges Eigentumsrecht vorbehält).
 

Mime

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Ganz toll sind auch Gemeinden, die eine zugelaufene Katze gar nicht erst als Fundtier registrieren wollen.
Kommentar:" Da hat sich ja noch nie jemand nach erkundigt..."

Ist mir gerade bei meinen beiden Streunern so passiert......
 

Oskar

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Ganz toll sind auch Gemeinden, die eine zugelaufene Katze gar nicht erst als Fundtier registrieren wollen.
Kommentar:" Da hat sich ja noch nie jemand nach erkundigt..."

Ist mir gerade bei meinen beiden Streunern so passiert......
Kannst und solltest du aber darauf bestehen und das Ganze sollte schriftlich erfolgen damit du einen Nachweis hast. Wir den zuständigen Gemeindemitarbeiter zwar nicht erfreuen, aber was solls.

Selbst bei einer Abgabe bei einem Tierschutzverein ist es nicht sicher, dass diese die Tiere auch dem örtlichen Fundbüro anzeigen. Es gibt TSV´s die machen das, andere wiederum nicht.
 

F.B.

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(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
wie ist es wen Katerchen sich seinen neuen Besitzer selber aussucht ?
war bei mir der Fall.
halb verhungert und voller Angst kam er hier an.
der Besitzer kann von Glück reden das ich ihn nicht gefunden habe !
 

kimi666

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wie ist es wen Katerchen sich seinen neuen Besitzer selber aussucht ?
war bei mir der Fall.
halb verhungert und voller Angst kam er hier an.
der Besitzer kann von Glück reden das ich ihn nicht gefunden habe !

Ist die Frage jetzt ernst gemeint?

Wer soll denn entscheiden, wer wen 'gefunden' hat?

Und wenn ich mich recht erinnere, hast du dich mit der Suche der Besitzer auch nicht Mega angestrengt ... (Sry wenn ich mich da falsch erinnere..)
 
Eroica

Eroica

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wie ist es wen Katerchen sich seinen neuen Besitzer selber aussucht ?
war bei mir der Fall.
Das ist doch jetzt ein alter Hut.
Der Kater ist Dir zugelaufen und Du hast ihn einfach behalten.

Rechtlich war das sicherlich nicht korrekt.

Und da Du die Vorgeschichte des Tieres gar nicht kennst, ist es auch äußerst unpassend hier solche Parolen wie

der Besitzer kann von Glück reden das ich ihn nicht gefunden habe !
vom Stapel zu lassen.
 
Catwalk

Catwalk

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Hallo ihr lieben,
wollte euch mal erzählen, wie es mir mit dem letzten Fundtier gegangen ist. Ich habe vor gut einem Jahr eine Fundkatze gebracht bekommen. Da im Ort bekannt ist, das wir seit eh und je Tiere haben und vor allem Katzen, dachte man, das kleine Kätzchen gehöre zu uns. Und es war auch nicht unser erstes Fundtier, das wir versorgt haben. Ich nahm die kleine also erst mal auf. Sie schrie ganz fürchterlich und hatte Hunger und Durst. Da es schon später war erreichte ich die TÄ vor Ort nicht um dort die Katze zu melden. Also rief ich bei der Tierhilfe an. Für mich war das der richtige Weg, da die Katze doch als Fundtier gemeldet gehört und der Besitzer die Katze sicher sucht und vermisst. Schließlich machte ich das doch sonst auch so. Na ja, die TH kam dann auch um sich die Katze anzuschauen und Fotos zu machen für eine Anzeige. Ich bot dann an, da ich weiß das die Pflegestellen kapp und meist überfüllt sind, das die Katze zu einer Freundin kann. Und sollte sich auf die Anzeige niemand melden, wäre meine Freundin auch gerne bereit der Katze ein bleibendes zu Hause zu bieten. Was ich dann erlebte...ich war so geschockt. :schock: Mich fauchte die Dame der TH so an, das ich das auch hätte früher sagen können. Sie hätte besseres zu tun, als unnötig in der Gegen rum zu fahren. Ich war so fassungslos. Ich kann doch nicht einfach ein Tier behalten, ohne irgendwem Bescheid zu sagen. Ich ruf ja auch nicht die Polizei und sage dann es war nix. Außerdem wollte die TH das Tier sehen und Foto machen, die Reaktion fand ich echt seltsam. Ich war echt geschockt von der Reaktion. Auf meine Frage, warum sie denn jetzt so sauer sei, bekam ich zur Antwort, das die Tierhilfe auch nichts anderes machen würde, als die Katze in eine Pflegestelle zu geben und später zu vermitteln. Boha, ich dachte ich höre nicht richtig. Die Dame hat definitiv ihren Beruf verfehlt. Die Dame ist dann beleidigt wieder abgerauscht und das kleine süße Kätzchen blieb eine Nacht noch bei mir. Am nächsten Tag habe ich dann noch alle Tierärzte benachrichtigt, eine Anzeige im Blättchen geschaltet und die Katze ist zu meiner Freundin gekommen. Natürlich kam nie eine Reaktion auf die Anzeige, ich vermute da hatte eine Kätzin dieses Kitten und die kleine wurde einfach ausgesetzt. Doch das ganze hatte ein Glückliches Ende. :D
Heute lebt Lotti, wie sie nun heißt, als Wohnungskatze mit ihrem Gefährten Carlo zusammen. Sie ist eine absolute Hardcore Schmusekatze und hat sich berechtige entwickelt. Ach das ist doch toll.


LG Catwalk
 
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