Katzendame
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Ich habe beim Züchter angefragt, ob ich im Fall der Fälle (falls es sich gar nicht ändert und das Kleine sich nicht einlebt) das Kitten in ein gutes Zuhause weitervermitteln darf. Der Züchter
jedoch besteht auf sein Vorkaufsrecht. Ich finde es ja schon allerhand, das hierbei nach 3 Tagen schon die Hälfte des Kaufpreises nicht mehr erstattet werden würde.
Wie kann man da noch vom "Wohl des Tieres" sprechen? Ich möchte keinen Gewinn an dem Tier machen, der Züchter meines Erachtens aber schon.
Wie ist das, darf der Züchter nach so kurzer Zeit so viel Geld einbehalten? Wenn ja, muss er das Tier hier selbst abholen oder muss ich es ihm noch bringen? Wenn ich das Tier nicht teurer verkaufe, als es war, bin ich dann nicht berechtigt, ihm ein glückliches Zuhause zu suchen?
Wie kann man da noch vom "Wohl des Tieres" sprechen? Ich möchte keinen Gewinn an dem Tier machen, der Züchter meines Erachtens aber schon.
Wie ist das, darf der Züchter nach so kurzer Zeit so viel Geld einbehalten? Wenn ja, muss er das Tier hier selbst abholen oder muss ich es ihm noch bringen? Wenn ich das Tier nicht teurer verkaufe, als es war, bin ich dann nicht berechtigt, ihm ein glückliches Zuhause zu suchen?
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