*Chrissy*
- Registriert seit
- 07.08.2007
- Beiträge
- 3.333
- Gefällt mir
- 0
vor lauter planung eines zuwachses hab ich die rechtliche seite gleich mal vollkommen vergessen.
mein vermieter hat folgende formulierung zusätzlich in den mietvertrag aufgenommen:
"Dem Mieter ist das Halten einer Wohnungskatze gestattet."
Bezieht sich
so eine Genehmigung auf Katzen allgemein oder auf EINE Katze?
Zum Zeitpunkt meines Einzugs hatte ich nur eine Katze geplant und in über diese zukünftige Anschaffung informiert. Er war nicht begeistert, da ihm bei vormietern eine katze mal die gesamte tür zerkratzt hat, aber ich habe ihm dann gesagt, dass bei schäden durch die katze ja sowieso ich als katzenhalter finanziell dafür aufkommen muss und da hat er der haltung dann zugestimmt.
wie ist die formulierung bei einer zweitkatze zu sehen?
eigentlich mag ich ihn nicht unbedingt nochmal anrufen deswegen. hab ihn in letzter zeit schon öfter "belästigen" müssen
mein vermieter hat folgende formulierung zusätzlich in den mietvertrag aufgenommen:
"Dem Mieter ist das Halten einer Wohnungskatze gestattet."
Bezieht sich
Zum Zeitpunkt meines Einzugs hatte ich nur eine Katze geplant und in über diese zukünftige Anschaffung informiert. Er war nicht begeistert, da ihm bei vormietern eine katze mal die gesamte tür zerkratzt hat, aber ich habe ihm dann gesagt, dass bei schäden durch die katze ja sowieso ich als katzenhalter finanziell dafür aufkommen muss und da hat er der haltung dann zugestimmt.
wie ist die formulierung bei einer zweitkatze zu sehen?
eigentlich mag ich ihn nicht unbedingt nochmal anrufen deswegen. hab ihn in letzter zeit schon öfter "belästigen" müssen
