Katzenfan
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Der Beruf des Tierpsychologen ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt
Begriff Tierpsychologie
Der Begriff Tierpsychologie hat in den vergangenen 100 Jahren einen äußerst wechselhaften Wertewandel durchlebt. Im deutschen Sprachraum erlangte er Ende des 19. Jahrhunderts in bewusst gesetzter Analogie zur „Menschen-Psychologie“ zeitweilige wissenschaftliche Bedeutung, als Forscher sich verstärkt darum bemühten, das innere Erleben von Tieren zu analysieren, zu verstehen und darauf praktisch einzugehen.
In den späten 1930er-Jahren war die Tierpsychologie in bibliographischen Gliederungen des Universitätsfaches Psychologie in Deutschland als eigenes Gebiet enthalten und in der Nähe der Entwicklungsbiologie angesiedelt. Seit Jahrzehnten jedoch hat die
„Tierpsychologie“ keine Verbindungen mehr mit der Human-Psychologie, und heute wird der Begriff von vielen Psychologen als irreführend empfunden.
Die Berufsbezeichung Psychologe und der akademische Grad eines Diplom-Psychologen sind in Deutschland gesetzlich geschützt und dürfen in Deutschland nur von Absolventen des universitären Studienganges Psychologie geführt werden.
Begriff „Tierpsychologe“ in Deutschland
Im Unterschied dazu ist der Begriff „Tierpsychologe“ in Deutschland nicht geschützt und kann frei verwendet werden. Deshalb sollte sich ein Rat suchender Tierhalter in Zweifelsfällen nach dem Ausbildungsverlauf des gewählten Tierpsychologen erkundigen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tierpsychologie
„Diplom-Tierpsychologe (ATN)“
So ist beispielsweise die Werbung eines Tierpsychologen mit der Bezeichnung „Diplom-Tierpsychologe (ATN)“ wettbewerbswidrig. Im Hinblick auf die Nähe zu dem Begriff „Diplom-Psychologen“ und der Hochschulausbildung für Tierärzte liegt die Vermutung nahe, dass auch ein Tierpsychologe eine Hochschulausbildung genießt. Dies ist tatsächlich aber nicht der Fall, der Beruf des Tierpsychologen ist gesetzlich nicht geregelt. In einem von dem Landgericht Bochum (Urteil vom 7.11.2006, Az. 15 O 110/06) beurteilten Fall hatte der betreffende Tierpsychologe vielmehr sein „Diplom“ von der Firma ATN AG in der Schweiz erhalten. Das Gericht hielt auch den Zusatz „ATN“ für nicht geeignet, die Irreführung zu beseitigen und untersagte die Verwendung der Bezeichnung „Diplom-Tierpsychologe (ATN)“.
Quelle:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/architekten/aktuelles/_news/?id=603
Begriff "Diplom", "Master", "Bachelor"
Mit dem Begriff "Diplom", "Master", "Bachelor" oder ähnlichem ist ein Studienabschluss verbunden, der nach Absolvierung eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule durch Prüfung erworben wurde. Zur Verleihung eines solchen Hochschulgrades ist nach § 34 BerlHG nur eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule berechtigt.
"Diplomzeugnisse" die von Instituten verliehen werden, die nicht zur Verleihung des Grades berechtigt sind, berechtigen nicht zur Führung des entsprechenden Titels.
Quelle:
http://www.berlin.de/sen/wissenschaft/studium/anerkennung/faq.html
Begriff Tierpsychologie
Der Begriff Tierpsychologie hat in den vergangenen 100 Jahren einen äußerst wechselhaften Wertewandel durchlebt. Im deutschen Sprachraum erlangte er Ende des 19. Jahrhunderts in bewusst gesetzter Analogie zur „Menschen-Psychologie“ zeitweilige wissenschaftliche Bedeutung, als Forscher sich verstärkt darum bemühten, das innere Erleben von Tieren zu analysieren, zu verstehen und darauf praktisch einzugehen.
In den späten 1930er-Jahren war die Tierpsychologie in bibliographischen Gliederungen des Universitätsfaches Psychologie in Deutschland als eigenes Gebiet enthalten und in der Nähe der Entwicklungsbiologie angesiedelt. Seit Jahrzehnten jedoch hat die
Die Berufsbezeichung Psychologe und der akademische Grad eines Diplom-Psychologen sind in Deutschland gesetzlich geschützt und dürfen in Deutschland nur von Absolventen des universitären Studienganges Psychologie geführt werden.
Begriff „Tierpsychologe“ in Deutschland
Im Unterschied dazu ist der Begriff „Tierpsychologe“ in Deutschland nicht geschützt und kann frei verwendet werden. Deshalb sollte sich ein Rat suchender Tierhalter in Zweifelsfällen nach dem Ausbildungsverlauf des gewählten Tierpsychologen erkundigen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tierpsychologie
„Diplom-Tierpsychologe (ATN)“
So ist beispielsweise die Werbung eines Tierpsychologen mit der Bezeichnung „Diplom-Tierpsychologe (ATN)“ wettbewerbswidrig. Im Hinblick auf die Nähe zu dem Begriff „Diplom-Psychologen“ und der Hochschulausbildung für Tierärzte liegt die Vermutung nahe, dass auch ein Tierpsychologe eine Hochschulausbildung genießt. Dies ist tatsächlich aber nicht der Fall, der Beruf des Tierpsychologen ist gesetzlich nicht geregelt. In einem von dem Landgericht Bochum (Urteil vom 7.11.2006, Az. 15 O 110/06) beurteilten Fall hatte der betreffende Tierpsychologe vielmehr sein „Diplom“ von der Firma ATN AG in der Schweiz erhalten. Das Gericht hielt auch den Zusatz „ATN“ für nicht geeignet, die Irreführung zu beseitigen und untersagte die Verwendung der Bezeichnung „Diplom-Tierpsychologe (ATN)“.
Quelle:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/architekten/aktuelles/_news/?id=603
Begriff "Diplom", "Master", "Bachelor"
Mit dem Begriff "Diplom", "Master", "Bachelor" oder ähnlichem ist ein Studienabschluss verbunden, der nach Absolvierung eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule durch Prüfung erworben wurde. Zur Verleihung eines solchen Hochschulgrades ist nach § 34 BerlHG nur eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule berechtigt.
"Diplomzeugnisse" die von Instituten verliehen werden, die nicht zur Verleihung des Grades berechtigt sind, berechtigen nicht zur Führung des entsprechenden Titels.
Quelle:
http://www.berlin.de/sen/wissenschaft/studium/anerkennung/faq.html