Berliner
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Laut einem Urteil des AG Wiesbaden (93 C 3460/99) muss man als Mieter ein Katzenschutznetz für den Balkon beim Vermieter vorher genehmigen lassen.
Darin heißt es:
Katzenhaltung wurde mir von meiner Vermieterin erlaubt, so dass das kein Problem darstellt. Jetzt steht der Kauf einer Katze aber unmittelbar bevor und ich möchte in den nächsten Tagen das Netz anbringen.
Meine Frage:
Wie habt ihr das gehandhabt? Habt ihr vorher euren Vermieter gefragt bzw. darüber informiert? Und wie war seine Reaktion? Gab es Probleme nach der Installation?
Gern freue ich mich auch über weitere Urteile zu diesem Thema, falls jemand dazu noch was haben sollte.
Mathias
Darin heißt es:
DieSicherheitsnetze zum Schutz von Haustieren dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters am Balkon angebracht werden.
In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter ein Sicherheitsnetz vor seinem Balkon angebracht, das seine Katze vor einem Sturz in die Tiefe schützen sollte. Der Anblick habe jedoch seinen Vermieter gestört, der daraufhin Klage erhob und auch Recht bekam.
Meine Frage:
Wie habt ihr das gehandhabt? Habt ihr vorher euren Vermieter gefragt bzw. darüber informiert? Und wie war seine Reaktion? Gab es Probleme nach der Installation?
Gern freue ich mich auch über weitere Urteile zu diesem Thema, falls jemand dazu noch was haben sollte.
Mathias