Meine neue Wohnung hat einen "freistehenden" Balkon im 2. Stock also kein Dach oder anderen Balkon darüber oder daneben. Und ich habe einen sehr peniblen Vermieter/Eigentümergemeinschaft: Der äußere Eindruck der Fassade darf auf keinen Fall "gestört" werden. Als Beispiel nannte der Vermieter...